So wie ein Blatt fällt,

so geht ein Leben

aus der Welt.

Was tun im Todesfall?

WAS TUN IM TRAUERFALL?

Obwohl wir alle wissen, dass das Unausweichliche jeden Menschen trifft, ist der Tod immer zu früh. Wir möchten alles festhalten was uns vertraut und lieb geworden ist.
Wer einen geliebten Menschen verliert, fühlt sich oft alleine gelassen mit seinen Gefühlen, seinen Ängsten und Sorgen, ratlos, hilflos,...

 

Wir unterstützen Sie gerne in dieser Zeit.
Wenn ein Angehöriger von Ihnen verstorben ist, ist es ratsam, dass Sie uns telefonisch kontaktieren.
Sie können uns jederzeit unter der Telefonnummer 07262-54500 erreichen.
In dem ersten Gespräch werden wir abklären, wo Ihr Angehöriger verstorben ist – Zuhause, in einem Krankenhaus oder Pflege-/Seniorenheim.

 

IST JEMAND ZUHAUSE VERSTORBEN,

muss ein Arzt verständigt werden, der die Totenbeschau durchführt. Sie können den diensthabenden Arzt kontaktieren oder den Hausärztlichen Notdienst. Wenn Sie möchten, können wir den Arzt für Sie anrufen.


Erst nachdem der Arzt den Tod festgestellt hat, dürfen wir den Verstorbenen ankleiden und abholen.
Wir empfehlen, sich für den Abschied zu Hause genügend Zeit zu nehmen.
Wir erleben immer wieder, wie wichtig es den Angehörigen ist, dass noch einmal die ganze Familie, vielleicht auch Freunde und Nachbarn in vertrauter Umgebung zusammen sind und gemeinsam Abschied nehmen. Den Verstorbenen anzukleiden ist auch nach einigen Stunden noch gut möglich, oder es besteht auch die Möglichkeit, dass wir den Verstorbenen ankleiden, aber noch im Trauerhaus lassen und erst später in  die Aufbahrungshalle überführen.

Angehörige haben oft eine unbegründete Angst vor dem Toten. Durch unseren natürlichen Umgang mit dem Verstorbenen ermutigen wir Sie zum Mithelfen beim Waschen und Ankleiden – wenn sie das wollen. Vielen hilft das Mithelfen für einen beziehungsreichen Abschied.

 

IST DER TOD IN EINEM SENIORENHEIM EINGETRETEN,

sind die Dokumente und die Kleidung meistens im Heim. Im Seniorium Perg hat es sich so eingebürgert, dass wir nach erfolgter Totenbeschau mit dem Heimpersonal und den Angehörigen einen Verabschiedungstermin vereinbaren. Bei dieser Verabschiedung sind oft auch Angehörige dabei. Viele Heimbewohner nützen die Gelegenheit, in einer kleinen Feier mit Musik, Gebet und Weihwasser sich von ihren Mitbewohnern zu verabschieden.

 

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus

nehmen Sie bitte, nachdem Sie die Todesnachricht erhalten haben, mit uns Kontakt auf. In den meisten Krankenhäusern besteht die Möglichkeit, sich von dem Verstorbenen noch im Krankenhaus zu verabschieden. Meist erweist es sich am Einfachsten, wenn die Angehörigen die Kleidung des Verstorbenen für das Aufnahmegespräch vorbereiten.

 

Ist der Tod durch ein Unglück eingetreten

oder wird ein Verstorbener aufgefunden, ist unverzüglich die Polizei zu verständigen.

 

Die Polizei fordert auf Wunsch zur psychischen Unterstützung der Angehörigen das Kriseninterventionsteam des Roten Kreuzes an. Die psychologisch geschulten Mitarbeiter des Roten Kreuzes können eine wertvolle Hilfe für die Angehörigen in den ersten Stunden des Schocks sein.

Bitte legen Sie noch keinen Begräbnistermin fix fest, bevor Sie mit uns Kontakt gehabt haben. Wir klären für Sie die Freigabe und besprechen mit Ihnen die notwendigen Schritte, wie zum Beispiel Terminabsprache mit dem Herrn Pfarrer, und helfen Ihnen bei der Organisation.

 

Wir vereinbaren mit Ihnen einen Gesprächstermin bezüglich der Abwicklung des Begräbnisses. Manchmal ist es für die Trauerfamilie angenehmer, wenn wir für das Aufnahmegespräch in ihr Haus oder in ihre Wohnung kommen.

 

In dem Gespräch klären wir mit Ihnen unter anderem folgende Punkte:

  • Termin der Trauerfeier und Betstunde

  • Begräbnisart (Erdbestattung, Feuerbestattung, …)

  • Gestaltung der Trauerfeier und Aufbahrung

  • Trauerdruck (z.B. Parten, Totenbilder)

  • Kränze, Blumen, Spendenkonten

  • Zeitungsanzeigen

  • Grabvorbereitungen

  • Behördliche Meldungen

 

Sie können im Vorfeld schon Folgendes vorbereiten:

  • Geburtsurkunde (oder Taufschein - vor 1938)

  • Heiratsurkunde /Scheidungsdekret /Sterbeurkunde des Ehepartners

  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass für Personen mit nicht-österreicher Staatsbürgerschaft

  • ev. Nachweis des Akademischen Grades

 

  • Fotos für den Trauerdruck (ev. Digital)

  • ev. Verse oder Motive für Trauerdruck

  • Kleidung (Schuhe sind nicht notwendig)

  • ev. Sargbeigaben (Rosenkranz, Zeichnungen, …)